In diesem Fall werden Sie in der sog. Grundversorgung beliefert. Das übernimmt gegenwärtig das örtliche Stromversorgungsunternehmen, z.B. die Stadtwerke. Grundversorger ist der Stromanbieter, der in einem Netzgebiet die meisten Haushalte versorgt.
Der Netzbetreiber ist gesetzlich für den ordnungsgemäßen Betrieb des Stromnetzes zuständig, der Stromversorger hingegen für die Lieferung des Stroms. Häufig sind der Netzbetreiber und der Grundversorger identisch, insbesondere wenn es sich um ein Stadtwerk handelt. Sie können problemlos ohne weiteres einen Stromanbieter ohne eigenes Verteilernetz als ihren Lieferanten wählen. Dieser zahlt an den Netzbetreiber ein Netznutzungsentgelt.
Technische Arbeiten, beispielsweise am Stromzähler, sind nicht nötig. Die Wartung und Ablesung übernimmt übrigens weiterhin der örtliche Netzbetreiber. Möglicherweise wird vereinbart, dass Sie selbst den Zählerstand ablesen und dem Netzbetreiber mitteilen. Es ist wichtig die Ergebnisse der Ablesung auch dem neuen Lieferanten mitzuteilen. Damit nicht geschätzt wird!
Wenn sich der Stromzähler nicht in Ihrer Wohnung befindet, ist er im Treppenhaus oder im Keller angebracht. Fragen Sie notfalls Ihren Vermieter, die Hausverwaltung oder den Hauswart.
Der Wechsel ist kostenlos. Wechselgebühren sind unzulässig.
In der Grundversorgung beträgt die Kündigungsfrist 2 Wochen zum Ende des nächsten Kalendermonats. Haben Sie aber bei Ihrem Grundversorger ein
anderes Stromprodukt gewählt oder sind bereits zu einem anderen Stromanbieter gewechselt, gelten die vereinbarten Kündigungsfristen aus diesem sogenannten Sondervertrag, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt sind. Sonderverträge gewähren bei Preiserhöhungen ein Sonderkündigungsrecht.
Für einen Preisvergleich benötigen Sie Ihren Jahresverbrauch in Kilowattstunden (kWh), den Sie in Ihrer letzten Jahresabrechnung finden. Selbstverständlich unterstützen wir Sie beim Preisvergleich mit unserer transparenten und kostenlosen Hilfe.
Informationen erhalten Sie gerne telefonisch oder persönlich durch einen unserer Mitarbeiter. Hier erhalten Sie dann Unterlagen zum Stromanbieterwechsel und Unterstützung beim Wechsel.
Achten Sie auf kurze Vertragslaufzeiten (höchstens 1 Jahr). Vergleichen Sie die Brutto-Endpreise, also die Preise für Haushaltskunden/Privatkunden. Die Preise müssen sämtliche Steuern und Abgaben einschließen.
Vermeiden Sie Vorauszahlungen. Sie würden diese im Insolvenzfall wahrscheinlich nicht zurückerhalten. Strompakete, also eine vorab vereinbarte Strommenge, einzukaufen, ist nicht sinnvoll. Wenn Sie weniger verbrauchen, zahlen Sie trotzdem „das ganze Paket“. Strom zu sparen lohnt sich für Sie dann nicht. Ein Mehrverbrauch wird in der Regel teuer. Und wenn Sie weniger Verbrauchen erhalten Sie kein Geld zurück. Wir bieten solche Tarife nicht an!
Eine Preisgarantie sollte mindestens ein Jahr gelten. Nach Ablauf ist jederzeit eine Preiserhöhung möglich. Da ein Rabatt beziehungsweise Wechselbonus nur einmalig eingeräumt wird, sollte man sich davon nicht blenden lassen. Deshalb sollte man jedes Jahr wechseln um zu sparen!
Für Nachtstrom ist der Wechsel mangels Angebotes so gut wie ausgeschlossen. Doch nicht bei uns! Wir haben Versorger die genau dies anbieten. Jedoch kann nicht in jedem Fall eine Möglichkeit garantiert werden. Lassen Sie dieses durch uns überprüfen.
Sind Sie selber Vertragspartner eines Stromliefervertrages, brauchen Sie Ihren Vermieter im Fall eines Wechsels nicht zu informieren. Erhalten Sie die Stromrechnung von Ihrem Vermieter, zum Beispiel bei einer Warmmiete, ist dieser Vertragspartner des Stromanbieters. Sie können dann den Anbieter nicht wechseln, sondern nur ihren Vermieter bitten, einen günstigeren Anbieter zu wählen. Ob Sie rechtlich gesehen einen solchen Anspruch gegenüber ihrem Vermieter haben, ist eine Frage des Mietrechts und noch nicht gerichtlich geklärt.
Wenn Sie zum Umzugstag einen Stromanbieterwechsel planen, sollten Sie bereits sechs bis acht Wochen vorher einen neuen Vertrag abschließen, da die Umstellung einige Wochen dauert. Wird nichts unternommen, entsteht beim Einzug automatisch ein Stromliefervertrag mit dem Grundversorger zu
dessen Standardtarif, den sie aber mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Kalendermonats wieder kündigen können. Sollten Sie bereits in Ihrer alten Wohnung über einen Sondervertrag beliefert worden sein, achten Sie auf die Kündigungsfristen. Falls Sie in eine andere Region ziehen, fragen Sie den Stromlieferanten am neuen Wohnort, wer den alten Vertrag kündigt. Für den Wechsel werden das Einzugsdatum, die Stromzählernummer und der Zählerstand benötigt (notfalls beim Vermieter nachfragen). Der Zählerstand sollte am besten im Beisein eines Zeugen notiert werden, um die Abrechnungen später kontrollieren zu können.
Am Wechseltag und vor jeder Preiserhöhung sollten Sie den Zählerstand notieren und dem Stromanbieter mitteilen. Nur so ist eine taggenaue Abrechnung möglich.
Nein, das kann nicht passieren! Ihr örtlicher Stromversorger (der sog. „Grundversorger“) ist gesetzlich verpflichtet, Sie mit Strom zu versorgen, falls Sie keinen anderen Anbieter haben. Sie müssen in diesem Fall nur einen neuen Stromlieferanten auswählen.
Nein, der Wechsel ist kostenlos. Es fallen auch keine Provisionszahlungen durch den Kunden an MF-Energie an.
Selbstverständlich bekommen unsere Kunden bei geringerem Verbrauch Ihr Geld zurück.